Der Übergang in den Ruhestand in Polen erfordert die Einreichung eines Antrags bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS)
sowie die Vorlage bestimmter Dokumente.
Vollständige und korrekte Unterlagen sind entscheidend, um Verzögerungen bei der Bewilligung der Rente zu vermeiden.
Das wichtigste Dokument ist der Rentenantrag (Formular EMP),
der persönlich in einer ZUS-Filiale, per Post oder elektronisch über die PUE ZUS-Plattform eingereicht werden kann.
Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich, um die Identität nachzuweisen.
Dem Antrag sind Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen der Arbeitgeber oder andere Unterlagen beizufügen,
die Beitrags- und Nichtbeitragszeiten bestätigen.
Die ZUS verlangt außerdem eine Einkommensbescheinigung aus ausgewählten Arbeitsjahren (Formular Rp-7).
Auf dieser Grundlage wird die Rentenhöhe berechnet.
Falls der Antragsteller z. B. Elternzeit, Krankengeld oder andere Leistungen in Anspruch genommen hat,
müssen entsprechende Nachweise eingereicht werden.
Personen, die im Ausland gearbeitet haben, müssen Dokumente beifügen,
die ihre Beschäftigung und gezahlten Beiträge in anderen Ländern bestätigen.
Die ZUS arbeitet in diesem Bereich mit ausländischen Institutionen zusammen.
Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, die Hilfe eines Rentenberaters in der ZUS in Anspruch zu nehmen,
der die Unterlagen prüft und beim richtigen Ausfüllen des Antrags unterstützt.
Die Vorbereitung vollständiger Unterlagen für die Rente ist ein entscheidender Schritt im Antragsverfahren.
Eine frühzeitige Sammlung der erforderlichen Bescheinigungen und Arbeitszeugnisse hilft, Verzögerungen zu vermeiden.
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Oktober 2, 2025